Hier findest du Begriffe aus der Finanzwelt die mit dem Buchstaben J beginnen
Jahresüberschuss
Unter dem Begriff Jahresüberschuss versteht man den Reingewinn eines Unternehmens nach dem Handelsrecht. Er kann im Zuge der Erhöhung der Gewinnrücklagen einer AG im Unternehmen verbleiben oder aber im Rahmen einer Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Hauptversammlung der Gesellschaft.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die kaufmännischen Ergebnisse eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Er ist das Ergebnis der Buchhaltung und Rechnungslegung und folgt bei seiner Aufstellung bestimmten Bilanzierungsrichtlinien, auch Standards genannt. Die wesentlichen Bestandteile sind Bilanz, Gewinn- und Verlust- sowie Kapitalflussrechnung. Bei Publikumsgesellschaften wird der Jahresabschluss vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Juristische Person
Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die im Zusammenschluss Rechtsfähigkeit erlangen. Juristische Personen des privaten Rechts sind eingetragene Vereine (eV), Genossenschaften (eG), Stiftungen, aber auch Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Joint-Venture
Unter dem Begriff Joint-Venture versteht man ein Gemeinschaftsunternehmen, das von zwei selbständigen Gesellschaften im Zuge einer Kooperationsvereinbarung über den gemeinsamen Betrieb eines Unternehmens, das einzubringenden Kapital, das zu liefernde Know-how und die Aufteilung des Gewinns gegründet wird.