Hier findest du Begriffe aus der Finanzwelt die mit dem Buchstaben K beginnen
Kapitalerhöhung
Unter dem Begriff Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emissionen von neuen Aktien. Durch an Altaktionäre ausgegeben Bezugsrechte können diese durch den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft halten oder durch den Erwerb zusätzlicher Bezugsrechte auch ausbauen. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen. Das Bezugsrecht kann bei einer Kapitalerhöhung auch ausgeschlossen werden, wenn die Hauptversammlung den Vorstand dazu ermächtigt.
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer war bis zum Jahr 2008 ein Vorläufer der Abgeltungssteuer und war eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.
Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt umfasst den Markt für langfristige Kredite und Beteiligungskapital und dient Unternehmen und staatlichen Institutionen zur Finanzierung von Investitionen.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage ist eine Position auf der Passivseite der Bilanz, sie gehört zum Eigenkapital. Die Kapitalrücklage ist die von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind:
- Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird.
- Der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird.
- Der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten.
- Der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten. Deutsche Aktiengesellschaften müssen 10 Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung einstellen. Solange Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage diese 10 Prozent nicht erreichen, müssen jährlich 5 Prozent des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden.
KBV
Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV) wird errechnet, indem der aktuelle Aktienkurs durch den Buchwert je Aktie dividiert wird. Mit diesem wird verdeutlicht, zum wie vielfachen des Buchwertes eine Aktie an der Börse gehandelt wird. Nicht berücksichtigt werden dabei stille Reserven oder Lasten, was besonders bei Beteiligungsgesellschaften die Aussagekraft einschränkt.
KCV
Das Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV) ergibt sich durch die Division des Aktienkurses durch den Cashflow je Aktie. Damit beschreibt das KCV, mit dem wie vielfachen des Cashflows eine Aktie an der Börse bewertet wird. Aufgrund der zunehmenden Spielräume bei der Gewinnermittlung findet die Kennziffer immer mehr Beachtung. Sie findet zudem dann Verwendung, wenn aufgrund von Verlusten das KGV nicht errechnet werden kann.
KGV
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer AG zur aktuellen Börsenbewertung steht. Üblicherweise wird zur Ermittlung der Kurs durch den Gewinn je Aktie dividiert. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig bewertet. Wachstumswerte können aufgrund der großen Zukunftschancen trotz hohem aktuellen KGV weiter hohes Potential vorweisen. Es ist insofern wichtig auch die Entwicklung des prognostizierten KGVs zu betrachten. Aufgrund der Spielräume bei der Gewinnermittlung hat das KGV als entscheidende Bewertungsgröße in den vergangenen Jahren etwas an Bedeutung verloren. Manche Analysten bevorzugen mittlerweile das Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV) als Orientierungsgröße.
KUV
Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) errechnet sich durch die Division des Aktienkurses durch den Umsatz einer Gesellschaft je Aktie. Es gibt also an, mit dem wie vielfachen des Umsatzes eine Aktie an der Börse gehandelt wird. Nach Meinung vieler Fachleute wird diese Kennzahl zu sehr vernachlässigt.
KGaA
Eine KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und eine Spezialform einer Aktiengesellschaft. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre).
Konsortium
Ein Konsortium ist im Falle der Emission bzw. Ausgabe von Wertpapieren ein Zusammenschluss von Wertpapierhäusern, das die Platzierung der Wertpapiere im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung unter Bestimmung eines führenden Instituts übernimmt, das heißt dafür Sorge trägt, dass die Papiere von Investoren gekauft werden.