V

Hier findest du Begriffe aus der Finanzwelt die mit dem Buchstaben V beginnen

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber anderen, bei Aktiengesellschaften etwa auch die aus der Emission  einer Anleihe übernommenen Verbindlichkeiten zur Tilgung und Zinszahlung.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen kommen in der Bilanz auf der Passivseite unter dem Gliederungspunkt Verbindlichkeiten vor. Als Gegenstand der Lieferung gelten insbesondere Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden, wie zum Beispiel Strom. Der Begriff „Lieferungen“ wird in diesem Zusammenhang anders verstanden. Beschafft ein, mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragter Unternehmer, mindestens einen Hauptstoff, der aus dem der Lieferungsgegenstand besteht, so liegt eine Werklieferung vor, die wie die Lieferung behandelt wird. Die Leistungen können entstehen, wenn zum Beispiel der mit der Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes beauftragte Unternehmer einen Nebenstoff selbst beschafft. Denn dann handelt es sich um eine Werkleistung.

Verbriefung

Durch Verbriefung werden Verbindlichkeiten handelbar gemacht, die ansonsten in den Büchern eines Kreditgläubigers verbleiben würden. Eine klassische Form der Verbreifung ist der Pfandbrief, dessen Zins und Tilgung aus den Zahlungsströmen aus einem Deckungsstock von Hypothekenkrediten oder Krediten an öffentliche Schuldner erfolgen. Im 21. Jahrhundert wurde das Verbriefungsgeschäft sehr stark ausgeweitet. So wurden auch Unternehmenskredite, Kreditkartenschulden, Autokredite und vieles mehr verbrieft, auch in Mischformen. Zudem wurden diese Verbriefungen oft auch noch weiter verbrieft. Dieser Überfluss und die Kompliziertheit des System verbriefter Verbindlichkeiten gilt als eine der Ursachen der Finanzkrise am Ende des ersten Jahrzehnts. Da Finanzunternehmen durch die Verbriefungen Lasten aus ihren Bilanzen häufig in Zweckgesellschaften ohne weitere Einnahmen verschoben, konnten sie die Kreditvergabe stärker ausdehnen. Bei steigenden Kreditausfällen aber brach die Refinanzierung des Verbriefungssystem aufgrund seiner Unübersichtlichkeit und der Ungewissheit über Risiken und Werte der Verbriefungen zusammen.

Verfallstermin

Unter dem Begriff Verfallstermin versteht man den Tag, an dem das Recht aus einer Option oder einem Optionsschein, eine Aktie zum Basispreis zu erwerben, erlischt; Ende der Laufzeit.

Vermögen

Von den Gewinnen, die eine Gesellschaft im Laufe ihrer Tätigkeit erzielt, wird ein Teil als Dividende an die Aktionäre verteilt. Der andere Teil wird in Form von Rücklagen zum weiteren Ausbau der Gesellschaft benutzt: Es werden neue Maschinen angeschafft und Gebäude errichtet, Forschung betrieben etc. Diese Investitionen dienen dazu, das Unternehmen zu stärken, seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und seine Ertragskraft zu erhöhen. Damit wächst nach und nach das Vermögen der Gesellschaft.

Volatilität

Unter dem Begriff Volatilität versteht man einen Schwankungsbereich, während eines bestimmten Zeitraums, von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen oder auch von Investmentfonds-Anteilen. Sie ist eine mathematische Größe (Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Z. B. wird hier ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat gebildet. Als Standard werden die Schwankungen dieses Werts genommen und gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt hat. Also errechnet man die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je größer diese Schwankungsbreite ist, desto volatiler und damit risikoreicher ist ein Fonds. Für das Risiko ist z. B. eine weitere Messgröße der Maximale Verlust.

Vorbörse

Der im wesentlichen unter den Banken telefonische und fernschriftliche Wertpapierhandel vor Beginn der eigentlichen Börsensitzung und außerhalb der Verantwortung der Börse. Die Tendenz der Vorbörse lässt schon erahnen, wie sich das Hauptgeschäft entwickeln wird.

Vorstand

Das eigentliche, in der Regel aus mehreren Personen bestehende Organ zur Geschäftsführung und Vertretung einer Gesellschaft, bei Aktiengesellschaften auf höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt.

Vorzugsaktie
Gegenüber den Stammaktie mit besonderen, z. B. hinsichtlich der Dividende versehenen Vorzügen. Diese Sonderrechte werden in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft, dass der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann.