Hier findest du Begriffe aus der Finanzwelt die mit dem Buchstaben G beginnen
Geld
Der Kurszusatz „Geld“ besagt, dass zum angegebenen Kurs nur Kaufaufträge im entsprechenden Wertpapier vorlagen. Umsatz kam mangels Angebot aber nicht zustande. Häufig findet sich auch der Zusatz „bezahlt Geld“(Abkürzung: bG). Dies bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nur teilweise ausgeführt werden konnten, da zu diesem Kurs ein Nachfrageüberhang bestand. Kaufaufträge mit darüberliegendem Limit wurden vollständig ausgeführt.
Geldkurs
Unter dem Begriff Geldkurs versteht man den Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Im Gegensatz hierzu ist der Briefkurs der Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Für die Begriffe Geldkurs und Briefkurs werden auch oft die englischen Begriffe „Bid“ und „Ask“ verwendet.
Geldmarkt
Markt für kurzfristige Kredite und Guthaben, die unter Banken vergeben und gehandelt werden. Der Geldmarkt spielt eine wichtige Rolle bei der Liquiditätsbeschaffung der Finanzinstitute und war einer der neuralgischsten Teilmärkte während der Finanzkrise ab dem Jahr 2008.
Geldmenge
Die Geldmenge wird nach verschiedenen Konzepten von den Zentralbanken gemessen und beschreibt die gesamtwirtschaftliche Liquidität nach ihrer Fristigkeit. Die wichtigsten Konzepte sind:
- M1 = Bargeldumlauf ohne Kassenbestände der Banken, aber einschließlich der täglich fälligen Einlagen der im Währungsgebiet ansässigen Nicht-Banken
- M2 = M1 plus Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten
- M3 = M2 plus Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Dieses Aggregat steht bei der Geldpolitik der EZB im Vordergrund.
Geschäftsbericht
Aus dem jährlichen Geschäftsbericht eines Unternehmens können Aktionäre neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch zahlreiche weitere Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft sowie die Entwicklung einzelner Geschäftsbereiche entnehmen. Nach deutschem Recht muss ein Geschäftsbericht den vollständigen Jahresabschluss einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, einen Vorschlag und Beschluss über die Gewinnverwendung sowie bei prüfungspflichtigen Unternehmen einen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers enthalten.
Gewinn je Aktie
Der Gewinn je Aktie gibt den rechnerischen Teil des erwirtschafteten Jahres- bzw. Konzernüberschusses an, der auf eine Aktie entfällt. Sie misst die Ertragskraft in Relation zur Aktienanzahl. Vor allem in Amerika steht diese Größe im Zentrum der Aufmerksamkeit, für die Planziele angegeben und daran gemessen werden. In Deutschland wird für die Angabe des Gewinns je Aktie das standardisierte DVFA-Ergebnis zugrunde gelegt.
Gewinnmitnahme
Erklärungsansatz für fallende Kurse, die nicht durch einen äußeren Anlass erklärt werden können. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Anleger aufgelaufene Kursgewinne durch Verkäufe sichern.
Gewinnrücklage
Eine Gewinnrücklage ist ein Passivposten der Bilanz, der auch in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt wird. Sie wird durch Entnahme des Gewinns oder eines Teils aus dem laufenden Geschäft gebildet. Gewinnrücklagen dienen dazu, dass durch ihre Auflösung im Verlustfall eine Reduzierung des Nominalkapitals vermieden werden kann, die wiederum Kapitalmaßnahmen erforderlich machen könnte. Zu unterscheiden sind gesetzliche und freiwillige Rücklagen. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen in Nominalkapital umgewandelt und Berechtigungsaktie an die Aktionäre ausgegeben.
Gewinnrendite
Die Gewinnrendite ist der Kehrwert des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (Abkürzung: KGV), also das Verhältnis von Gewinn je Aktie zum aktuellen Aktienkurs. Diese Zahl wird mit hundert multipliziert und gibt praktisch die Verzinsung der Aktie an.
Grundkapital
Das Grundkapital eines Unternehmens besteht aus der Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien. Im Falle einer nennwertlosen Aktie verteilt sich dieses einfach auf die Aktienzahl. Dabei darf der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie 1 Euro nicht unterschreiten. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft muss 50.000 Euro betragen. Das Grundkapital ist Bestandteil des auf der Passivseite der Bilanz verzeichneten Eigenkapitals.